Heilpraktiker Naturheilkunde Alternativmedizin
Als Heilpraktiker gilt in Deutschland, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein (nach § 1 des seit 1939 bestehenden Heilpraktikergesetz). Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland der staatlichen Erlaubnis. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich.
In der Schweiz besteht ein entsprechendes Berufsbild. Das SBFI hat am 28. April 2015 eine Genehmigung erteilt für die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker. Hiermit entstand ein schweizweit anerkannter und geschützter Titel für vier spezifische Fachrichtungen:
Ayurveda-Medizin,
Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin (TCM)
traditionelle europäische Naturheilkunde (TEN).
Zuvor gab es uneinheitliche kantonale Bestimmungen zur Ausübung der Naturheilkunde. Die eidgenössische Prüfung wird von der 'Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz (OdA AM)' durchgeführt.
In Österreich ist die Ausübung der Heilkunst ausschließlich den Ärzten und – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – den Psychotherapeuten vorbehalten. Die Ausübung des Berufes des Heilpraktikers sowie die Ausbildung dazu ist in Österreich durch das Ärztegesetz bzw. das Ausbildungsvorbehaltsgesetz verboten und strafbar. Diese Regelung wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof geprüft und als EU-rechtskonform bestätigt.
Der Heilpraktiker:
Das Berufsbild des Heilpraktikers umfasst die allgemeine Heilkundeausübung und wird durch die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ ausgedrückt. Vom Arzt oder Psychotherapeuten unterscheidet ihn, dass für ihn keine Ausbildung vorgeschrieben ist. Seine Befugnisse sind durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes eingeschränkt. So ist es nicht möglich, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen oder Geburtshilfe zu betreiben oder gemäß Infektionsschutzgesetz bestimmte Infektionskrankheiten zu behandeln. Heilpraktikern ist ohne Einschränkungen die Ausübung der Psychotherapie und Physiotherapie gestattet, jedoch nicht unter der geschützten Bezeichnung Psychotherapeut (§ 1 PsychThG). Personen mit nur beschränkter (sektoraler) Erlaubnis zur Heilkundeausübung ist die Ausübung der Heilkunde auf die erlaubten Bereiche beschränkt.
Heilpraktiker Tätigkeitsfelder und Methoden
Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an. Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen sie nicht verordnen. Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit). Dies können sowohl schulmedizinische als auch naturheilkundliche oder sog. ganzheitliche Verfahren sein. Häufig führen Heilpraktiker mit Vollzulassung Zusatzbezeichnungen wie:
Phytotherapie
Homöopathie
Aromatherapie
Chiropraktik und Osteopathie
Physiotherapie
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) z. B. Akupunktur
Kinesiologie
Bioenergetik
Atemtherapie
Blutegelbehandlung
Ausleitende Verfahren
Bioresonanztherapie
mit dem Schwerpunkt (nicht Einschränkung gemeint) auf Psychotherapie auch:
Systemische Therapie
NLP-Therapeut
Autogenes Training
Hypnose
Der Patient bezahlt in der Regel die Rechnung für seine Behandlung selbst, bis auf die teilweise Erstattung bestimmter Heilverfahren durch einige GKV und eine größere Anzahl von PKV. Das Behandlungsverhältnis regelt sich demnach auch nicht nach der GOÄ.
Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau sowie in der Geburtshilfe. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Heilpraktiker keine Geschlechtskrankheiten behandeln. Davon ausgenommen sind Krankheiten der primären Geschlechtsorgane, sofern diese nicht sexuell übertragbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Menstruationsbeschwerden, Prostatahyperplasie, Ovarialzysten oder Endometriose. Von Heilpraktikern entnommene Blutproben dürfen laut Strafprozessrecht nicht vor Gericht verwendet werden.
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FAQ - Fragen und Antworten zu Heilpraktiker Informationen
Fragen und kurze leicht verständliche Antworten zu Heilpraktiker Informationen
Welche Voraussetzungen müssen in Deutschland erfüllt sein, um als Heilpraktiker tätig zu werden?
In Deutschland muss man eine staatliche Erlaubnis besitzen, um als Heilpraktiker tätig zu werden. Diese Erlaubnis erhält man nach Bestehen einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt, die die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers prüft. Es gibt keine vorgeschriebene Ausbildung, jedoch müssen Heilpraktiker ihre Befähigung zur Ausübung der Heilkunde nachweisen. Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen und sind in ihren Befugnissen gegenüber Ärzten eingeschränkt. Sie dürfen jedoch eigenverantwortlich Diagnosen stellen und Therapien durchführen, insbesondere im Bereich der Naturheilkunde.
Wie unterscheidet sich das Berufsbild des Heilpraktikers in der Schweiz von dem in Deutschland?
In der Schweiz gibt es seit 2015 eine eidgenössisch anerkannte Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktiker, die in vier spezifischen Fachrichtungen angeboten wird. Diese Fachrichtungen sind Ayurveda-Medizin, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin und traditionelle europäische Naturheilkunde. Im Gegensatz zu Deutschland, wo es keine einheitliche Ausbildung gibt, ist der Titel in der Schweiz geschützt und anerkannt. Die Prüfung wird von der Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz durchgeführt. Vor der Einführung dieser Regelung gab es in der Schweiz uneinheitliche kantonale Bestimmungen zur Ausübung der Naturheilkunde.
Welche Einschränkungen gibt es für Heilpraktiker in Österreich?
In Österreich ist die Ausübung der Heilkunde ausschließlich Ärzten und, im Bereich der Psychotherapie, Psychotherapeuten vorbehalten. Der Beruf des Heilpraktikers ist dort nicht anerkannt und die Ausübung sowie die Ausbildung dazu sind gesetzlich verboten. Diese Regelung wird durch das Ärztegesetz und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geregelt. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung als EU-rechtskonform bestätigt. In Österreich ist es daher strafbar, ohne entsprechende ärztliche oder psychotherapeutische Qualifikation heilkundlich tätig zu sein.
Welche Therapiefreiheit genießen Heilpraktiker in Deutschland?
Heilpraktiker in Deutschland genießen eine weitreichende Therapiefreiheit, was bedeutet, dass sie die Methoden anwenden können, die sie beherrschen. Diese können sowohl schulmedizinische als auch naturheilkundliche oder ganzheitliche Verfahren umfassen. Sie dürfen körperliche und seelische Leiden diagnostizieren und behandeln, jedoch keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Heilpraktiker mit Vollzulassung können auch körperliche Behandlungen durchführen. Die Therapiefreiheit ermöglicht es ihnen, individuell auf die Bedürfnisse ihrer Patienten einzugehen.
Welche Behandlungen dürfen Heilpraktiker in Deutschland nicht durchführen?
Heilpraktiker in Deutschland dürfen keine meldepflichtigen Krankheiten behandeln und keine Zahnmedizin, Strahlentherapie oder Geburtshilfe durchführen. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist es ihnen untersagt, Geschlechtskrankheiten zu behandeln, mit Ausnahme von nicht sexuell übertragbaren Erkrankungen der primären Geschlechtsorgane. Auch dürfen sie keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen. Zudem dürfen von Heilpraktikern entnommene Blutproben nicht vor Gericht verwendet werden.
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